Zahnarzt (Kostenrückerstattung)

Falls ihr Kind nicht am schulzahnärztlichen Untersuch teilgenommen hat und sie diesen bei ihrem Privatzahnarzt haben durchführen lassen, können sie uns einen Antrag um Kostenrückerstattung stellen (Art. 3.2 Reglement Schulzahnpflege).

In diesem Fall senden Sie bitte beiliegendes Formular vollständig ausgefüllt, inklusive aller zwingender Beilagen, und unterschrieben an die Schulverwaltung.

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