Amtliche Publikation: Kommunalisierung Betriebsleitung

24. April 2025

Aufgabenübertragung an eine kommunale Betriebsleitung der Primarschule - Beschluss als Gebundene Ausgabe

Die Primarschulpflege Bonstetten hat mit Beschluss vom 15. April 2025 festgelegt, die bislang von kantonal angestellten Schulleiterinnen und Schulleitern wahrgenommenen betrieblichen Aufgaben per 01.08.2025 an eine kommunal anzustellende Betriebsleitung zu delegieren. Die damit verbundene Stellenschaffung erfolgt kostenneutral.

Die Kommunalisierung der Betriebsleitung erfüllt aus Sicht der Primarschulpflege diese Tatbstände der gebundenen Ausgaben gemäss § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG), da die Stelle zwingend auszuführende Aufgaben beinhaltet. Diese werden aktuell von der Schulleitung (kantonale Anstellung) wahrgenommen, jedoch vollständig durch die Gemeinde Bonstetten finanziert.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

24.04.2025
Primarschulpflege Bonstetten

 

 

Zugehörige Objekte

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20250415 Beschluss 304 Stelle Betriebsleitung sign (PDF, 321.47 kB) Download 0 20250415 Beschluss 304 Stelle Betriebsleitung sign